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Als Diskhersteller sind wir verpflichtet, jede hergestellte Disk der GEMA zu melden. Der Auftraggeber haftet für die Anmeldung und Zahlung der GEMA-Lizenzen.
Grundsätzlich gilt, dass vor Herstellung und Vertrieb von Tonträgern jeweils alle Rechte (Urheberrechte und sonstige Rechte) vor ihrer Inanspruchnahme erworben werden müssen.
Für die Nutzung dieser bei der GEMA geschützten Werke berechnet die GEMA dem Nutzer Lizenzen.